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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | (Anerkannte) Regel der Technik, war: Verbindlichkeit vfdb0804 | 24 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 843774 | ||
Datum | 29.10.2018 19:08 MSG-Nr: [ 843774 ] | 1666 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas E. Der Hersteller der neuen Ziegelsteins wird sich einfach dahin um seinen neuen Ziegelstein zu verkaufen. Siehst du und schwupp braucht er sich nicht mehr an die eigentlich anerkannten Regeln der Technik wenden. Nichts anderes hab ich behauptet. Prüfungen, Gutachten, Zertifizierungen und keine Ahnung wie das alles heißt. Wenn das alles durchlaufen ist, braucht man sich nicht mehr an die anerkannten Regeln halten. Denn dann hat der Stand der Technik eben die veralteten anerkannten Regeln der Technik überholt. Wie gesagt, daß ist nichts anderes als die Widerherstellung der Einsatzbereitschaft beim PA. | ||||
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