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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Anfertigung von EInsatzbildern | 38 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / | 852725 | ||
Datum | 23.10.2019 19:07 MSG-Nr: [ 852725 ] | 1433 x gelesen | ||
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Geschrieben von Stefan D. ich würde die Definition für die Begriffe Ja, wenn du es schaffst mit dem Fotoapparat das Feuer auszumachen ok. Eine Luftaufnahme von einem Brandobjekt, auch ok. Eine Aufnahme einer Brandwohnung, nachdem das Feuer aus ist, nicht ok. Denn dann ist keine Abwehr einer Gefahr mehr nötig. | ||||
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