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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Wenn ich Dich mal erwische - Feuerwehrleute bekommen Stress mit Spaziergänger # | 41 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8B., Hamburg / | 855292 | ||
Datum | 18.01.2020 09:38 MSG-Nr: [ 855292 ] | 2747 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Eike R.-- Die StVO schreibt zu diesem Zweck die Nutzung von blauem Blinklicht in Kombination mit einem Signalhorn vor. Naja, die StVO schreibt im §38 vor, dass blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet werden muss um freie Bahn anzuordnen, im Absatz 2 sind aber auch Einsatzfahrten nur mit blauen Blinklicht erlaubt. Wenn man also auf der Vorfahrt berechtigten Fahrbahn unterwegs ist und keine anderen Verkehrsteilnehmer vor einem sind, so kann man natürlich auf das Einsatzhorn verzichten, dies kann nachts bei ausgeschalteten Wechsellichtzeichenanlagen im Verlauf der Vorfahrtstraße problemlos möglich sein. Ich schreibe hier nur meine private Meinung, nie im Namen meiner Firma oder Feuerwehr | ||||
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