Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Urlaub für Lehrgänge | 19 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 856333 |
Datum | 13.02.2020 12:05 MSG-Nr: [ 856333 ] | 1093 x gelesen |
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Geschrieben von Michael W. Ich wusste gar nicht, dass in Trier die Rheinland-Pfälzischen Gesetze und Verordnungen nicht gelten.
2018 wollte man es ändern.
Böse Zungen vermuten, dass die langjährige Trierer Praxis nicht ganz unschuldig daran war, 2016 den § 13 Abs. 8 Satz 5 LBKG RLP zu erfinden.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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