Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Entwurf zur Novellierung des LBKG RLP 2020 | 44 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 857794 |
Datum | 06.04.2020 08:40 MSG-Nr: [ 857794 ] | 2744 x gelesen |
Infos: | 30.12.20 MdI-RLP: Brand- und Katastrophenschutz-Gesetz tritt in Kraft
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Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Geschrieben von Ralf R.findet man den auch irgendwo den Entwurf? Über den GStB ist er jetzt verbreitet. Der Referentenentwurf hat bescheidene 287 Seiten, also falls jemand ne Lektüre über Ostern braucht...
Mir aufgefallen bislang:
- Es bleibt dabei, dass die Aktiven mit 60 einseitig in die Ehrenabteilungen wechseln können, nur die Wunschvorstellung wird von 63 auf 67 erhöht (bzw. auf Regelrentenalter nach SGB VI)
- Rauswürfe/Disziplinarmaßnahmen werden neu und auf den ersten Blick relativ abschließend im LBKG geregelt
- Nachdem man landesseitig nun einige Zeit lang bestritten hat, dass die Kostenersatzeinnahmen bei den Verwaltungen in keinem Verhältnis zum Berechnungsaufwand stehen, vereinfacht man die Berechnungen nun deutlich, mit der offiziellen Begründung, dass die Einnahmen der Kostenersätze aktuell in einem "krassen Missverhältnis" zum Aufwand stehen.
- Es gibt nun ehrenamtliche Feuerwehrangehörige und sonstige ehrenamtliche Feuerwehrangehörige
- Das zeitübliche Gendern und Modernisieren ist natürlich auch dabei, wir bilden uns demnächst also nicht mehr fort, sondern weiter
- Interessant: Das Land soll sich Amtshilfe durch Feuerwehren nur noch dann holen, wenn die hauptberuflichen Verpflichtungen der ehrenamtlichen Einsatzkräfte dadurch nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigt werden. Was immer daran auch neu sein soll, wie auch immer sich damit ändern wird...
Meine Wunschänderung ist noch nicht drin, aber schau'n mer mal.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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