Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Kind von FF-Mitglied zum Einsatz mitnehmen | 46 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 859083 |
Datum | 28.05.2020 11:02 MSG-Nr: [ 859083 ] | 2225 x gelesen |
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Geschrieben von mirIhr werden geplant alarmiert?
Geschrieben von Bernhard D.In der Tat "Geplanter Einsatz" heißt für mich nicht, dass für irgendwelche Einsatzstichworte eine AAO festgelegt wurde. Soweit ist hoffentlich mittlerweile jeder Einsatz in D geplant. "Geplant" heißt für mich, dass ein Termin gesetzt wird, zu dem der jeweilige Einsatz stattfindet. Nicht 5min nach Pieppieppiep, sondern heute nachmittag um 16:30. Oder morgen früh um 10 Uhr.
So kannst du eine Brandnachschau aber nur planen, wenn du weißt, wo es wann in welchem Ausmaß gebrannt hat. Damit bekommt der Sachverhalt aber Vorzeichen, die diese ganzen potentiellen Schreckensszenarien von überraschenden Großbränden und in Abgründe stürzenden Brandnachschaukinder etwas arg weit hergeholt erscheinen lassen.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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