News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Feuerwehr erhält Beschwerden über zu lautes Martinhorn | 70 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8D., Neunburg vorm Wald / Bayern | 860761 | ||
Datum | 07.08.2020 21:45 MSG-Nr: [ 860761 ] | 2688 x gelesen | ||
Grüß Dich, ich habe bereits bemerkt, dass die Diskussion sehr emotional geführt wird und hier jeder auf seinem Standpunkt beharrt und hier sich am kleinsten Wortfetzen festgehalten wird. Deshalb habe ich auch im großen und ganzen auf meine Meinung hierzu verzichtet und Euch primär Fundstellen geliefert. Persönlich sehe ich übrigens die VwV bereits sehr eindeutig. Ich hab Euch zusätzlich in meinem letzten Beitrag einen Aufsatz von Professor Dr. Müller verlinkt, der eigentlich genau die allgemein gültige Rechtsmeinung darstellt. Ich kenne hier nicht mal einen anderslautenden Kommentar (aA). Aus meinem Arbeitsleben kann ich Euch aber versichern, dass die VwV großen Praxisbezug hat. Der Verstoß gegen die Sollvorschrift aus der VwV begründet in aller Regel eine Sorgfaltspflichtverletzung, die bei Unfällen mit Verletzten fast zwingend die Einleitung eines Strafverfahrens zur Folge hat (vgl. 5 Punkte der Fahrlässigkeit). Wenn der Vorwurf rein darauf gründet wird der aber wohl immer eingestellt werden. Wenn mehrere Sachen zusammen kommen (hohe Geschwindigkeit, tödlicher Ausgang...), dann kann das fehlende Warnen - sogar wenn ich eigentlich Vorfahrt habe - das Zünglein an der Waage sein. Schönen Gruß und gute Nacht! Stefan | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|