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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kind aus Aufzug gerettet: Feuerwehr soll Schaden bezahlen | 30 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese / Niedersachsen | 861306 | ||
Datum | 23.08.2020 11:18 MSG-Nr: [ 861306 ] | 2205 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Armin K. Und die Tatsache der Aufsichtsverletzung wird sich auch auf die Einhebung der Einsatzkosten gegenüber den Eltern durch die Gemeinde als Träger der Feuerwehr auswirken. Wieso wollte die Gemeinde kosten gegenüber den Eltern erheben?! Das Kind wird doch höchstwahrscheinlich nicht den Defekt verursacht haben. Die Befreiung wäre auch mit den eltern mit drin erforderlich geworden... Hier hat ein schlampiger Betreiber einer Aufzugsanlage diese nicht nur in offenbar nicht gebrauchsfähigem Zustand zur Nutzung feilgeboten sondern auch noch grandios in seinen daraus resultierenden Betreiberpflichten versagt, was eine zeitnahe Befreiung anbelangt, sodass notgedrungen die Fw dessen Job übenehmen musste. Wer es in mehr als der doppelten der ihm eigentlich maximal zugestandenen Zeit es nicht schafft, für eine Befreeiung zu sorgen, sollte sich mit seinen Forderungen wohl mal besser ganz ganz weit hinten anstellen... Gruß, Thorben | ||||
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