Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Doppelmitglied § 12 Absatz 2 NBrandSchG Wahlrecht | 6 Beiträge |
Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 863684 |
Datum | 28.10.2020 11:47 MSG-Nr: [ 863684 ] | 2267 x gelesen |
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
Hallo,
hat ein Doppelmitglied nach § 12 Absatz 2 NBrandSchG ein Wahlrecht in der Wehr, wo die Doppelmitgliedschaft besteht?
Gem. § 20 Abs. 5 + 6 NBrandSchG besteht kein Vorschlags- und Wahlrecht für den Gemeinde- bzw. Ortsbrandmeister, aber wie verhält sich bei Wahlen von Funktionsträgern wie Gerätewarten etc. ?
Gilt das dann genauso, wenn es auch nicht anders bzw. garnicht in der Feuerwehrsatzung der Stadt/Gemeinde beschrieben ist?
Danke!
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Geändert von Sabrina M. [28.10.20 11:50] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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