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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausrückezeit zu langsam | 184 Beiträge | ||
Autor | Nils8 J.8, Wackersdorf / | 864510 | ||
Datum | 22.11.2020 22:00 MSG-Nr: [ 864510 ] | 5073 x gelesen | ||
Hi Adrian, eine Verwaltungsvorschrift ist keine Rechtsverordnung! Das ergibt sich bereits aus den einleitenden Sätzen: Die Verordnung beschreibt die Grundlage aufgrund derer sie erlassen ist. Vergleich mal die Präambel der AVBayFwG mit der der VollzBekBayFwG... Würde das BayStMI auf Grundlage des Art. 31 z.B. die Hilfsffrist in die AVBayFwG reinschreiben, wäre die Sache geritzt. Oder wenn´s eine Alarm- oder FwOrganisationsverordnung erlassen würden. Dagegen wehren sich aber die Kommunen mit Klauen und Zähnen... Das Referat III beim Bayerischen Gemeindetag mit seinem Chef ist da ein interessanter Ansprechpartner. Grüße aus der Oberpfalz Nils | ||||
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