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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mithörfunktion am FME für Führungskräfte | 62 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 394303 | ||
Datum | 31.03.2007 20:32 MSG-Nr: [ 394303 ] | 16110 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Daniel Kaune Geschrieben von Felix Endres ... richtig ! Wäre ja auch faktisch geplante Übertragung des nichtöffentlich gesprochenen Wortes in die Öffentlichkeit und daher - auch wenn technisch ggf. möglich - i.d.R. Unsinn. Geschrieben von Daniel Kaune Geschrieben von Felix Endres ... das HFuG ist im 4m-Band in aller Regel technischer und taktischer Unsinn. Und daher in diesen schönen Bundesland nur für einen sehr begrenzten Personenkreis (weitgehend: Aufsichtsdienst) zulässig. Und die zuständige Aufsichtsbehörde dürfte hier unzulässige FuG 13 mit einer erheblich höheren Energie verfolgen als irgendwelche Mithörschaltungen in FME ... Gruss Gerhard | ||||
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