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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Gestaltung von Lehrgängen - war: Ausbildung Truppmann UVV | 41 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 472125 | ||
Datum | 24.03.2008 14:59 MSG-Nr: [ 472125 ] | 13172 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sven Tönnemann Wenn als Lernziel sinngemäß vorgegeben wird, der Lehrgangsteilnehmer kann die Aufgaben des Landes nach FSHG wiedergeben, dann bringe ich dem das bei. Ich auch. Wo ist das Problem? Bzw. er darf sich das bei mir selbst erarbeiten. Aber zumindest in meinem LZK des Landes Ba-Wü steht nicht, daß der Teilnehmer TrM1 danach Schlauchdurchmesser in mm kennen muß. Er muß A, B, C und D unterscheiden können und die Schläuche im Rahmen des Löschangriffes selbständig zum Einsatz bringen können. Geschrieben von Sven Tönnemann Ich darf nicht einfach nur das ausbilden was ich persönlich für relevant halte. Eben. Und wenn sie die meisten Ausbilder mal die DV 2 sowie die Lernzielkataloge zur Hand nehmen würden und sich damit intensiv beschäftigen würden, dann wäre das auch kein Problem. Da wird nämich i.d.R. weit weniger gefordert, als die meisten Ausbilder hinein geheimsen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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