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Rubrik | Feuerwehr-Historik | zurück | ||
Thema | Zulassung eines LF8 mit H Kennzeichen | 10 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 560553 | ||
Datum | 27.05.2009 17:25 MSG-Nr: [ 560553 ] | 4792 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Michael Roleff =>> Die Zulassungsstelle darf dieses Fahrzeug nicht auf Privat zulassen es sei den du bekommst von deren vorgesetzter Behörde (i.d.R. Bezirksregierung) eine Ausnahmegenehmigung nach § 70! Ja, hat jetzt bei mir auch geklappt, auch wenn der Weg kompliziert war... Erforderlich ist: Gutachten nach TÜV und ggf. H ((§§ 21 bzw. 23) zum Fahrzeugzustand. Antrag auf Ausnahmegenehmigung, meinen stell ich unten rein. Genehmigt wurde das dann nach mehreren Telefonaten und einer angepassten Erstversion das Fahren mit "offener SoSi-Anlage" für Oldtimertreffen etc. Die Anbauten durften dran bleiben, FP und Blaulichter sind im normalen Straßenverkehr abzudecken. Bezirksregierung Dez. Verkehr Ausnahmegenehmigung nach § 70 Sehr geehrte , anbei wie gewünscht die Unterlagen zu meinem erworbenen KLFA (Kleinlöschfahrzeug Allrad): - Kopie des originalen österreichischen Fahrzeugbriefs - Berichte zur TÜV-Abnahme (§§ 21 und 23) Hiermit beantrage ich eine Ausnahmegenehmigung zum Erhalt der Ausstattung des Fahrzeugs mit der Sondersignalanlage aus historischen Gründen. Mit freundlichen Grüßen ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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