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RubrikFeuerwehr-Historik zurück
ThemaZulassung eines LF8 mit H Kennzeichen10 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW560553
Datum27.05.2009 17:25      MSG-Nr: [ 560553 ]4792 x gelesen
Infos:
  • 27.05.09 Blogbeitrag: Zulassung von Feuerwehroldtimern

  • Geschrieben von Michael Roleff=>> Die Zulassungsstelle darf dieses Fahrzeug nicht auf Privat zulassen es sei den du bekommst von deren vorgesetzter Behörde (i.d.R. Bezirksregierung) eine Ausnahmegenehmigung nach § 70!

    Ja, hat jetzt bei mir auch geklappt, auch wenn der Weg kompliziert war...

    Erforderlich ist:
    Gutachten nach TÜV und ggf. H ((§§ 21 bzw. 23) zum Fahrzeugzustand.
    Antrag auf Ausnahmegenehmigung, meinen stell ich unten rein. Genehmigt wurde das dann nach mehreren Telefonaten und einer angepassten Erstversion das Fahren mit "offener SoSi-Anlage" für Oldtimertreffen etc.
    Die Anbauten durften dran bleiben, FP und Blaulichter sind im normalen Straßenverkehr abzudecken.


    Bezirksregierung
    Dez. Verkehr


    Ausnahmegenehmigung nach § 70



    Sehr geehrte ,

    anbei wie gewünscht die Unterlagen zu meinem erworbenen KLFA (Kleinlöschfahrzeug Allrad):
    - Kopie des originalen österreichischen Fahrzeugbriefs
    - Berichte zur TÜV-Abnahme (§§ 21 und 23)

    Hiermit beantrage ich eine Ausnahmegenehmigung zum Erhalt der Ausstattung des Fahrzeugs mit der Sondersignalanlage aus historischen Gründen.



    Mit freundlichen Grüßen


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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     27.05.2009 09:26 Pier7re 7S., schlanstedt
     27.05.2009 10:21 Jürg7en 7H., Herne
     27.05.2009 10:27 Chri7sti7an 7K., Klempau, z.Zt. Kiel
     27.05.2009 11:03 Jürg7en 7H., Herne
     27.05.2009 11:29 ., Kastorf/ Kiel
     27.05.2009 11:47 Stef7an 7F., Friedrichshafen
     27.05.2009 12:00 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     27.05.2009 12:08 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     27.05.2009 12:40 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     27.05.2009 17:25 Ulri7ch 7C., Düsseldorf

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