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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Ölspurbeseitigung; war Einsatzkleidung | 65 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 774318 | ||
Datum | 07.10.2013 00:06 MSG-Nr: [ 774318 ] | 20398 x gelesen | ||
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Geschrieben von Steffen W. Aber prinzipiell ist es rechtswidrig und kann bei Folgeunfällen ganz empfindliche Strafen nach sich ziehen sowohl auf seiten der "Feuerwehr" als auch auf Seiten der jeweiligen "Gemeinde".Unbestritten, und ich persönlich hoffe eigentlich auch ein wenig darauf, dass bald mal jemand damit auf die Nase fällt. Ist zwar dann blöd für denjenigen, aber scheinbar gibt es Änderungen, die sich nur so in der Fläche durchsetzen. Geschrieben von Steffen W. Man müsste bei dieser Statistik aber auch erstmal nachprüfen, in welchen Fällen die Feuerwehr alleine vor Ort war.Zugegeben, unsere Landesstatistik ist eigentlich komplett für die Rundablage. Nur eine grobe Richtung deuten die Zahlen ja schon an. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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