Annmerkung: an diesen Blogbeitrag hatte ich schon länger gearbeitet. Eigentlich sollte er als wesentlich längerer Beitrag erscheinen. Auf Grund der jetzt herrschenden Diskussion hab ich jedoch das Konzept geändert und fange heute mit dem ersten Teil an.
40 h .. warum?
Die FwDv 2 schreibt im Punkt 1.10
"Jeder Feuerwehrangehörige soll nach Abschluss der Truppausbildung jährlich an mindestens 40 h Fortbildung am Standort teilnehmen. Woher diese Forderung historisch herkommt kann auch keiner wirklich beantworten.
Schauen wir uns den Satz doch mal an.
"Jeder Feuerwehrangehöriger"
bezeichnet alle Feuerwehrangehörige und somit die Grundlagenausbildung. Zusätzliche Fuktionen wie Maschnist oder AGT ziehen also weitere Pflichtstunden nach sich wie z.B. die geforderten Einsatzübungen für AGT..
soll>
Soll wird als "muss wenn kann" ausgelegt. Das heißt ein Abweichen von der Richtlinie erfordert schon dringende Gründe. Was sind solche dringenden Gründe?
Zunächst wäre dort gestiegenes berufliches / schulisches Engagement zu nennen. Ein weiterer Grund wäre zum Beispiel eine längere Erkrankung. Jedoch ist dort im Anschluss die Feuerwehrtauglichkeit kritisch zu bewerten.
Auch familiäre Gründe können im Einzelfall dafür sorgen das eine Einsatzkraft die Übungsstunden nicht wahrnehmen kann. In allen bis her aufgezählten Fällen ist jedoch Offenheit des Betroffenen gegenüber der Führung oberstes Gebot. Nur wenn man weiß warum der Betreffende nicht in die Übung kommt kann man die Drückeberger von den Ausnahmen trennen.
Auch äussere Umstände können das Erreichen der 40h Grenze gefährden. Beispiele dafür wären z.B. der Verlust des Gerätehauses (vgl FF Syke) oder aber die zur Zeit grassierende Mexikanische Grippe.
"nach Abschluss der Truppausbildung "
Hier gehen die Meinungen auseinander wann die Truppausbildung endet. Für Feuerwehren bei denen der Truppführer nicht als Pflichtlehrgang vorgesehen ist wäre es nach Abschluss der TM 2.2.
mindestens 40 h
die 40 h sind das äusserste Minimum! Selbstverständlich ist es jedem freigestellt mehr Stunden zu nehmen.
Fortbildung am Standort
Es zählt, streng genommen, nur am Standort absolvierte Übungen. Lehrgänge und ähnliches zählen primär nicht dazu.
Zahlenspiele
Die in der DV 2 aufgeführten Stunden sind eigentlich Unterreichtseinheiten. Eine UE = 45 Minuten. Jetzt könnte man hingehen aus 2 h 15 Minuten (135 Min) 3 UE bauen. Wenn man dann 12 mal im Jahr Übung macht und eine Samstagsübung ansetzt kommt man theoretisch auf seine 40h.
Nur hat die Sache einen entscheidenden Haken. Die 45 Minuten UE sind absolut Netto zu rechnen. D.h. ohne Begrüßung, ohne Allgemeinen Teil ohne Pause und ohne 10 Minuten früher Schluss weil es mal ein wenig schneller ging. Nur rein Unterrichtszeit. Sicherlich könnte man sich selbst froh machen und trotzdem alles in UE rechnen. Aber wen betrügt man unterm Strich? Richtig in erster Line sich selbst.
Also finde Ich es sinnvoller alles in Zeitstunden zu rechnen. Dieses erspart eine Menge Rechnerei und bei Bedarf muss man sich nicht um 10 Minuten streiten.
Angebot und Nachfrage
40h sind die Summe die ein FA mindestens bringen muss. Das sollte bis hier her unstrittig sein. Jedoch stellt sich die Frage was ich als Feuerwehr meinen Mitgliedern anbieten muss damit jeder auf seine Stunden kommt.
Wenn ich sicherstellen kann das jeder in jede Übung kommt ist es kein Problem genau 40h auf den Plan zu schreiben. In Zeiten von Wechselschicht und Montage ist die aber absolut unrealistisch. Dann kommen noch Krankheit, Urlaub, sonstige wichtige private Termine oder einfach mal keine Lust dazu und schon rutschen die 40h auch unter Anrechnung irgendwelcher anderen Feuerwehrstunden in unerreichbare Ferne.
Es hat sich rausgestellt das man mindestens 60h anbieten sollte um die 40h zu erreichen. Je mehr Mitglieder hat um so mehr Stunden muss man anbieten.
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Florian Besch, Völklingen |
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