1) Flächendeckend müssen Brandschutzbedarfsplanungen aufgestellt werden um den Ist und den Soll Zustand zu erfassen. Diese Planungen sind durch Externe Fachleute unter Mitwirkung der betreffenden Wehr und der Politik zu erstellen. Die Pläne sind alle 7 Jahre weiterzuschreiben und müssen in einem verbindlichen Maßnahmenkatalog enden.
2) Den Feuerwehren ist eine Bewertungstabelle an die Hand zu geben mit dem Sie selbst effektiv nach Fehlern suchen und diese beheben können. Die Bewertungstabelle ist nach dem aktuellen Stand der Technik und Taktik regelmäßig zu überarbeiten.
2a) Feuerwehren die Ihre Probleme nicht selbst lösen können müssen auf Hilfsangebote zurückgreifen können. (Coaching)
2b) Feuerwehren die nicht bereit sind sich Ihren Problemen zu stellen müssen sanktioniert werden.
2c) In einer nächsten Stufe muss das freiwillige Scooring zusammen mit der Brandschutzplanung so zusammengefasst werden um den Wehren genau die Stärken und Schwächen darzustellen.
3) Die Truppausbildung gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 2 ist grundsätzlich zu reformieren. Es müssen nach dem Beginn des aktiven Dienstes schnell gut ausgebildete Kräfte zur Verfügung stehen.
Auch gute (!), aktuelle und einheitliche Lehrunterlagen tragen maßgeblich zur Steigerung der Ausbildungsqualität bei.
Dabei ist die Ausbildung so zu regeln das Ausbildungen bei anderen Hilfsorganisationen mindestens teilweise angerechnet werden können.
Für Wiedereinsteiger ist ein gesonderter Ausbildungsplan zu erstellen.
4) Es sind Sonderlaufbahnen für externe Spezialisten im Bereich Einsatzunterstützung (Fernmelder, Verpflegungszug) einzurichten.
5) Die Führungsausbildung muss mit Inhalten weit über die DV 100 ergänzt werden.
6) Fahrzeugnormen sind zu prüfen und die Typen zu reduzieren . Den Kern stellen 3 Erstangreifer (TSF W, LF 10/10, LF 20/20) und das LF KatS. Diese werden von Sonderfahrzeugen unterstützt.
Länder spezifische Lösungen (z.B. GW TS (RP) oder TLF 16/45 (BB) sind auf ein Minimum zu reduzieren.
7) Die Bereiche Funkrufnamen und Kennzeichnungswesten sind bundesweit zu harmonisieren.
8) Die Ausbildungen (Dauer und Inhalte) sind in allen Bundesländern einheitlich durchzuführen.
9) Die zur Übernahme einer Funktion erforderlichen Ausbildung ist am besten vor der Übernahme oder aber schnellstmöglich danach zu absolvieren. Die heute vorhandene max. 2 Jahre Frist ist zu lange.
10) Die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen ist, unter Beachtung der Rechtslage, in den Bereichen Beschaffung, Einsatz und Ausbildung zu intensivieren. Über die Schaffung von Feuerwehrzweckverbänden, wie in Bayern mal geplant, ist nachzudenken.
11) Es müssen Strukturen und Reglungen zur Führung der Feuerwehr oberhalb der Zug und Verbandsebene festgelegt werden. (FwDv6)
12) Eine Kommunikationskultur die sicherstellt das auch der kleinste Feuerwehrmann von den großen Entscheidungen Kenntnis erlangt. Sowohl im offiziellen Dienstbetrieb als auch bei den Verbänden.
13) Unsere Geschichte ist mit wichtig für das was wir sind und das was wir werden. Aber Vergangenheit darf kein Hemmschuh werden wenn es um die Zukunft geht.
14) Ehrliche Selbstkritik ist leider oft ein schmerzhafter Prozess.
Man kann aber nun mal nichts reparieren, wenn man nicht weiß was kaputt ist.
Der Schritt vom Erkennen zum Reparieren ist aber bereits viel leichter, da es schon die erste positive Entwicklung ist.
15) Tiefgreifende Probleme in einer Wehr lassen sich nur zusammen abstellen.
Und nichts stärkt den Zusammenhalt einer Wehr so wie die gemeinsame Arbeit an einem Ziel und das Erfolgsgefühl, es schließlich erreicht zu haben.5812 x gelesen |
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Florian Besch, Völklingen |
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