Sehr geehrter Herr Scheugl,
warum sollten für die ehrenamtlichen Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr nicht die selben Gesetzesgrundlagen gelten wie für die Müllwerker, die Erzieher oder die hauptamtlichen Feuerwehrkräfte? Hat man, nur weil man das Ganze "freiwillig" und "ehrenamtlich" macht, nicht den Anspruch auf den selben Arbeitsschutz?
Ich denke ja, deshalb müssen Freiwillige Feuerwehrangehörige ja auch arbeitsmedizinische Untersuchungen machen, haben den selben Anspruch auf Unfallversicherung nach SGB VII und es gelten die selben Unfallverhütungsvorschriften.
Zu Ihren Ausführungen bezüglich den Gefährdungsbeurteilungen:
1. Der Hersteller kann keine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Diese kann nur der Nutzer erstellen weil sich die Gefährdungsbeurteilung nicht nur rein auf die "Maschine DLA - K" bezieht sondern auch auf die technischen, baulichen und organisatorischen Umstände vor Ort. Und die kann nur der Nutzer beurteilen. Der Hersteller stellt die Bedienungsanleitung zur Verfügung. Muster-Gefährdungsbeurteilungen verleiten in meinen Augen dazu einfach nur die Daten anzupassen und sich nicht mit der Materie auseinanderzusetzen.
2. Nicht nur Drehleitern sondern auch eine Menge anderer Maschinen, Abläufe und im Feuerwehrdienst verwendete Gefahrstoffe müssten eigentlich einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen werden.
3. Darüber hinaus müssten auf Grundlage der Gefährungsbeurteilung auch Betriebsanweisungen erstellt werden.
4. Wo steht geschrieben welche Ausbildung man haben muss wenn man eine Gefährdungsbeurteilung erstellt? Das ist kein Hexenwerk, zumal die Feuerwehr bei jedem Einsatz nichts anderes macht, wenn auch unter anderem Namen. Im Internet und bei den Unfallkassen gibt es mehr wie genug kostenlose Informationen.
5. Wenn "die" freiwillige Feuerwehr keine Gefährdungsbeurteilung erstellen will oder kann so ist immer noch die Kommune in der Pflicht. Und die muss dafür eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Den in anderen Bereichen (Müllabfuhr, Kindergarten, Verwaltung) muss die Kommune auch Gefahren beurteilen.
6. Die Kosten für die Gefährdungsbeurteilung sind nicht hoch, insbesondere wenn man Sie selbst erstellt. Die Kosten jedoch für die Versäumnisse die so eine Gefährdungsbeurteilung ans Licht bringen sind es die davor zurückschrecken lassen. Den so wie der Schuster die schlechtesten Schuhe hat, gibt es Feuerwehren mit gravierenden Sicherheitsmängeln. Um unsere Kundschaft zu retten hört man immer wieder gerne "wenn die Anschaffung X nur ein Leben rettet hat Sie sich bezahlt gemacht". Wie sollte man Geld sinnvoller verwenden als zur Erhöhung der Sicherheit der eigenen Kameraden?
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Florian Besch, Völklingen |
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