News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausnahmegenehmigung zur Nutzung eines Kranwagens | 24 Beiträge | ||
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 705795 | ||
Datum | 08.12.2011 14:47 MSG-Nr: [ 705795 ] | 7353 x gelesen | ||
Hallo Adolf Jetzt setze ich hier ein recht provokantes Statement. Glaubt jemand ernsthaft, dass mich eine nicht vorhandene Sondergenehmigung dazu bringen würde, mit dem Fahrzeug nicht nach Hause zu fahren? Natürlich unter der Voraussetzung, daß die Strecke entsprechend ist. Und was ist mit dem Passus, dass auch zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft u. U. hohe Eile erforderlich sein kann? Mich erstaunt jetzt mal grundsöätzlich die Haltung der zuständigen Behörden gegenüber der Feuerwehr. Man sollte meinen, dass hier doch eine gewisse Unterstützung zu erwarten wäre. mkg Werner | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
0.247