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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | darf WL zur Kontrolle auf privaten Grundstücken? | 18 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 416545 | ||
Datum | 22.07.2007 20:02 MSG-Nr: [ 416545 ] | 7637 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Thorben Gruhl Wie sieht's dann aus beim BlowerDoor-Test oder wie das heißt zur Prüfung der Dichtheit von Gebäuden? Das dürfte der Kommune ja hiunsichtlich Genehmigungen eigentlich egal sein, reicht da 'ne Info an LtSt? wozu Info an die Leitstelle? Wenn die Handwerker (SB) sich an die Vorgaben gehalten und fachgerecht gearbeitet haben, sollte sich die Menge austretenden Rauches beim Blower-Door-Test im Bereich von kaum bis nahezu gar nicht befinden. Grüße Michamehr dazu bei Wikipedia | ||||
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