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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Haftung des Einsatzfahrers, war: Wer muss diesen Feuerwehr Einsatz | 17 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 496292 | ||
Datum | 17.07.2008 18:53 MSG-Nr: [ 496292 ] | 9085 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Hallo Katja, Geschrieben von Katja Midunsky Die Kfz-Haftpflicht kann nichts bei grober Fahrlässigkeit (z.B: Üebrfahren roter Ampeln etc.) zurückfordern. Etwas anderes gilt bei Obliegenheitsverletzungen, d.h. Drogen, Alkohol, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis etc. Verusacht der Fahrer eines Einsatzfahrzeugen einen Unfall, übernimmt (Ausnahmen wie von Dir beschrieben) die KFZ-Haftpflicht den Fremdschaden. Geschrieben von Katja Midunsky Etwas anderes gilt je nach Vertrag ggf. für die Kaskoversicherungen. Könnte es bei einem Unfall mit dem Einsatzfahrzeug das Vollkasko versichert ist sein, dass die Versicherung versucht von dem unfallverursachenden Einsatzfahrer Geld zu holen? Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | ||||
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