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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Hanraths Klage gegen Untersagungsverfügung abgewiesen! | 90 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 548254 | ||
Datum | 15.03.2009 11:07 MSG-Nr: [ 548254 ] | 69169 x gelesen | ||
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hallo, Aus einem Beschluss des VG Aachen Hanrath von 2002 bis Ende 2008 nicht die nach § 7 der 8. GPSGV vorgeschriebene Qualitätssicherung nach Art. 11 der Richtlinie 89/686/EWG nachgewiesen Achte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen – 8. GPSGV): § 7 EG-Qualitätssicherung hier wird auf den Artikel 11A. EG-Qualitätssicherungen für das Endprodukt bezogen: Artikel 11 Quelle: Richtlinie 89/686/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen Diese vorgeschriebene Qualitätsicherung wurde jahrelang nicht durchgeführt. CE-Kennzeichnung Quelle: Richtlinie 89/686/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen Jetzt gibt es aber zahlreiche Hanrath-Stiefel bei denen auf der Stiefelzunge hinter dem dort eingeprägten CE-Zeichen eine Kennnummer eingeprägt ist: Dieser Hersteller hat hier wohl mit dem Einprägen der Kennnummer von Prüfinstituten den Verbrauchern eine EG-Qualitätssicherungen vorgegaukelt die es gar nicht gab. Wurden hier illegal Prüfkennziffern für die Kennzeichnung missbraucht? Im Beschluss des VG Aachen vom 20.11.09 ist folgendes aufgeführt: Die von der Antragstellerin anschließend mit der Zertifizierung und Qualitätssicherung beauftragte Stelle CTC Lyon stellte zwar in der Folgezeit ein Zertifikat für die von der Antragstellerin produzierten Feuerwehrstiefel aus, stellte aber im Rahmen der sich anschließenden Qualitätssicherungsprüfung fest, dass die bei zwei Werksbesuchen genommenen Proben nicht konform mit dem Baumuster waren. Nach der Zertifizierung im Sommer 2007 seien beim ersten Besuch im Rahmen der Qualitätssicherung am 20. September 2007 zahlreiche Normabweichungen festgestellt worden. Trotz Anforderung von Korrekturen und einer Besprechung in Lyon hätten bei einem zweiten Besuch am 21. Februar 2008 zahlreiche Mängel fortbestanden. Bemängelt wurde im Rahmen der Qualitätssicherung eine fehlende Rutschhemmung, eine nicht ausreichende Trennkraft der Sohle, die Durchtrittsicherheit sowie ein mangelhaftes Brennverhalten von Reissverschluss und Schnürsenkeln. In der mündlichen Verhandlung vor der 3. Kammer des VG Aaches am 10.03.07 warf der Geschäftsführer der Firma Hanrath Schuh GmbH der Bezirksregierung Köln vor das deren Mitarbeiter das CTC in Lyon so eingeschüchtert hätte das diese sich weigerten die Qualitätsicherung durchzuführen. Herr Goeble hätte Druck auf CTC ausgeübt und gedroht das das CTC die "Lizenz" verlieren würde. *LOL* Inzwischen wurde ein Holländisches Institut mit dieser Qualtitätsicherung beauftragt. Das Gutachten liegt anscheinend seit Februar 2009 vor. Da bleibt aber, zumindest für die bisher gefertigten Feuerwehrstiefel, das Problem das dort in der Lasche die Kennnummer des CTC eingeprägt ist ... Ach ja - es soll seit diesem Jahr auch ein neues Zertifikat für die Hanrath-Feuerwehrstiefel geben. Diesmal von einem englischen Institut. Dazu meinte Richter Dr. Keller: "Zertifizierungshopping" So wie es zur Zeit aussieht hat Hanrath momentan zwei "parallele" Zertifikate für die Feuerwehr-Stiefel: Dies widerspricht aber dem Artikel 10 der Richtlinie 89/686/EWG EG-BAUMUSTERPRÜFUNG Auf dieses Problem hat die Bezirksregierung Köln schon hingewiesen. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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