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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urteil zum Einsatz in Tübingen | 87 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 470572 | ||
Datum | 18.03.2008 08:40 MSG-Nr: [ 470572 ] | 22008 x gelesen | ||
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Du willst uns doch nicht erzählen, das es das: es FW-Leute gibt, die aus Armut keine Uhr habennicht gibt (ob Armut oder andere Gründe, sei mal dahingestellt)? Und das diese dann deswegen die Uhr beantragen, ist doch völliger Quatsch. Nicht jeder FM braucht eine dienstliche Uhr, die kommt aufs Fahrzeug bei das Material für die Funktion, wo eine benötigt wird. Geschrieben von Klaus Bethge Aber nehmen wir an, dass dieser völlig undenkbare Fall eingetreten wäre, dann hätte der Aufsichtsführende diese Aufgabe nicht annehmen dürfen.Korrekt (bis auf das "undenkbar"...), aber dir ist sicher auch klar, dass das zum einen mit der ASÜ-Ausbildung allgemein zusammenhängt (weiß der Ausführende, das er eine Uhr braucht?), es zum anderen auch nicht gerade wenig Courage des Ausführenden braucht, um in einer solchen Situation zu sagen: Nix Uhr => Nix ASÜ => nix PA-Einsatz. Die richtige Konsequenz wäre es, aber realistisch betrachtet (um mal die Kirche im Dorf zu lassen) würde das bei vielen FM (SB) eher nicht dazu kommen. Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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