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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Anwendung von Verkehrsleistungs- und Verkehrssicherstellungsgesetz | 12 Beiträge | ||
Autor | Robe8rt 8L., Zwickau / Deutschland | 729683 | ||
Datum | 04.07.2012 11:47 MSG-Nr: [ 729683 ] | 6980 x gelesen | ||
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ich studiere an der BA Glauchau Transport und Verkehr und schreibe am DLR in Berlin im Forschungsprojekt VABENE http://vabene.dlr.de/Emert/EmerT_Login.html meine Abschlussarbeit. Ich bin selbst im Katastrophenschutz und der Feuerwehr in Sachsen tätig. Da das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BBK)und das Bundesamt Güterverkehr auf meine Email nicht reagiert versuche ich es mal bei Euch. Das Thema beschäftigt sich inhaltich mit der Frage: Nutzung von privaten Unternehmen vorallem aus dem Bereich Transport im Schadensfall wie etwa Hochwasser. Bei meiner Grundlagenforschung bin ich auf die Gesetze Verkehrsleistungs- und Verkehrssicherstellungsgesetz gestoßen. Hier habe ich festgestellt, dass die zweite gesetzliche Regelung nur im Verteidigungsfall eine Anwendung findet?? Nun habe ich zwischendurch gelesen das beide Gesetze sich auch für den Bereich ziviler Schutz ergänzen sollen und anwendbar sind?? Ist dem so?? Weiterhin bin ich nach mehr Informationen zum Ablauf bzw. den Rahmenbedingungen für diese Fälle auf der Suche, vieleicht könnt Ihr mir helfen?? Ich weiß nur das meine Spedition/Verkehrsunternehmen (da ich berufsbegleitend studiere) eine Verpflichtung bei der BAG abgegeben hat in einem Schadensfall zu fahren. Nur kann mir im Moment keiner sagen, wann diese gilt und wie diese umgesetzt wird. Oder vieleicht können sie mir noch mitteilen an wen ich mich wenden könnte. Danke für Eure Hilfe. | ||||
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