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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | wahl | 16 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 W.8, geisenfeld / bayern | 752789 | ||
Datum | 02.02.2013 17:56 MSG-Nr: [ 752789 ] | 6582 x gelesen | ||
was bedeutet die erläuterung: bei der feststellung, ob jemand feuerwehrdienstleistender ist und damit wahlberechtigt, kommt es allein auf die formale zugehörigkeit zur freiwilligen feuerwehr als öffentlicher einrichtung der gemeinde an. solange der kommandant einen feuerwehrangehörigen nicht vom dienst völlig entbunden oder ausgeschlossen hat, ist dieser feuerwehrdienstleistender im sinne des bayfwg, auch wenn er tatsächlich keinen dienst leistet. bedeutet das, daß der feuerwehrkommandant feuerwehrdienstleisten unbedingt vor der kommandantenwahl vom feuerwehrdienst ausschliesen soll um nur von den feuerwehrdienstleistenden gewählt zu werden die an übungen und einsätzen teilnehmen? oder bedeutet das, daß der kommandant keinen feuerwehrdienstleistenden vom feuerwehrdienst ausschließen kann wenn er nicht an übungen und einsätzen teilnimmt. | ||||
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