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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaAnforderung WAB (Container) Straßenverkehr20 Beiträge
AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW797046
Datum16.10.2014 12:03      MSG-Nr: [ 797046 ]6276 x gelesen

Hallo zusammen,
ich hoffe das ich mit der Überschrift die notwendige Aufmerksamkeit geweckt habe.
Welche Anforderungen werden an Wechselabrollbehälter (Container) bezüglich Astellen im öffentlichen Verkehrsraum gestellt? Und wo finde ich das ?
Okay, bei einem WAB Atemschutz / Einsatzleitung / Aufenthalt usw. kann ich nachvollziehen, das man mittels eingebauter Batterie eine "Warnblinkanlage" betreiben kann.
Aber was ist mit "Mulde" / "Schlauch" / "Holz" und ähnlich?
Wo und die kann man da eine Batterie einbauen?
Vergleich zum "zivilen" Leben. Ich habe noch nie einen Container (Mulde) für Sperrmüll, Grünabfälle oder Bauschutt gesehen, die eine entsprechende technische Einrichtung haben.
Oder ist hier der "Besteller / Mieter" zuständig und der Containerverleih stellt das Teil nur vor die Tür?

Also Klartext. Gibt es (falls ja = wo?) Vorschriften das in Abrollbehältern der Feuerwehr entsprechende technische Einrichtungen zum sicher beim Abstellen im öffentlichen Verkehrsbereich ?

Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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 16.10.2014 12:03 Hube7rt 7K., Erkelenz
 16.10.2014 12:29 Chri7sti7an 7W., Nentershausen
 16.10.2014 13:26 Udo 7B., Aichhalden
 16.10.2014 16:28 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 16.10.2014 17:02 Udo 7B., Aichhalden
 16.10.2014 19:20 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 16.10.2014 20:19 Udo 7B., Aichhalden
 16.10.2014 20:32 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 16.10.2014 20:35 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 16.10.2014 21:04 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 16.10.2014 21:34 Henn7ing7 K.7, Dortmund
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 16.10.2014 22:34 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 16.10.2014 23:13 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 16.10.2014 23:47 Henn7ing7 K.7, Dortmund

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