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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDSGVO: Feuerwehrwebseiten abgeschaltet?32 Beiträge
AutorPatr8ick8 R.8, Gründau / Hessen839856
Datum30.05.2018 17:03      MSG-Nr: [ 839856 ]2005 x gelesen

Hallo Herr Fett,

die wichtigsten Punkte haben Sie ja mit diesem Vorgehen bereits abgearbeitet.

Die Anpassung der Datenschutzerklärung ist der erste Schritt den man machen sollte, hierfür gibt es aber ja bereits verschiedene Generatoren von Fachverbänden für Datenschutz, die mit einem kleinen Hinweis auf die Quelle kostenlos genutzt werden können. In diesem Zuge das Impressum angepasst, was auch darüber generiert werden kann.

Nutzen Sie auf ihrer Internetseite ein Kontaktformular oder auch andere Formulare zur Erfassung von Daten, ist die Einbindung eines SSL-Zertifikates (erkennbar an https:// anstatt http://) eine zwingende Vorgabe. Auch wenn man nicht die Kriterien erfüllt, für die SSL vorgeschrieben ist, ist es dennoch ratsam diese mittlerweile einzuführen. Zum einen ist man selbst abgesichert, zum anderen macht es nach Außen einen besseren Eindruck (und gibt weniger Angriffsfläche für Abmahnanwälte). Viele Anbieter im Bereich Web-Hosting bieten SSL-Zertfikate mittlerweile inklusive an, ansonsten ist es mit geringen Kosten möglich das Paket entsprechend zu erweitern.

Wichtig im Zusammenhang mit (Kontakt)Formularen ist in diesem Zusammenhang auch die Einwilligung der User einzuholen. Hierfür gibt es vorgefertigte Texte, die man als Zustimmung zur Datenverarbeitung nutzen kann.

Der Hinweis auf Cookies (so wie sie ihn bereits eingeführt haben) ist natürlich ebenso Pflicht, aber auch hier muss man darauf achten wie sich die Zukunft entwickelt. Bitte hier nicht vergessen, an der Stelle auch auf die Datenschutzerklärung zu verweisen. Ein alleiniges "OK; ich stimme zu" reicht nicht!

Zeitaufwand bis dahin: 1 Stunde?

Soweit nun die technische Seite - Inhaltlicht kommt es tatsächlich darauf an, was Sie alles anbieten/präsentieren.

Der Inhaltliche Bereich ist hier natürlich etwas komplizierter, aber auch machbar. Eine Einverständnis ist richtig, aber sie dürfen auch niemanden dazu "zwingen". Wichtig ist jedoch auch: Bieten Sie einen Newsletter an, nutzen Sie Agenturen oder arbeiten Sie mit Firmen zusammen, müssen Sie mit den Anbietern oder Unterstützern jeweils einen Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung abschließen. Aber auch das ist nicht viel Arbeit, denn wenn Sie mit diesen Zusammenarbeiten dann haben Sie von Ihnen bestimmt schon Nachricht erhalten. Also auch alles halb so wild.

Mein Angebot an alle: Ich habe verschiedene Merkblätter unterschiedlicher Rechtsanwälte gesammelt und archiviert, worunter auch viele "Checklisten" sind, wie man vorgehen kann um mit wenig Aufwand hier aktiv zu werden. Gerne stelle ich diese kostenfrei zur Verfügung: Einfach kontaktieren unter p.reichel@checkbox-it.de.

Beste Grüße aus Gründau,
Patrick Reichel

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