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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Gasstapler in Feuerwehrplan? | 8 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 524337 | ||
Datum | 27.11.2008 10:56 MSG-Nr: [ 524337 ] | 4862 x gelesen | ||
Hi, das ist sicherlich nicht ganz so eindeutig zu beantworten. Die Stapler an sich sind ja keine stationäre technische oder bauliche Anlage. -> ergo Auslegungssache... Wenn da nach Feierabend Stapler in größerer Stückzahl stehen, würde ich diese Fläche einfach Kennzeichnen mit einem Gefahrenhinweis. Es würde ja auch keinen Sinn machen bei einem Autohaus jeden Stellplatz eines Kfz zu kennzeichnen, nur weil Betriebsstoffe in kleinerer Menge vorhanden sind. Was aber ordentlich (mit Symbol) gekennzeichnet werden muß ist das Lager für die Ersatzflaschen ;-) Grüße Stefan | ||||
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