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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | körperliche und geistige Eignung -- Heranziehen von FA ohne Grundausb. | 249 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 M.8, Germing / | 529301 | ||
Datum | 21.12.2008 17:42 MSG-Nr: [ 529301 ] | 157585 x gelesen | ||
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Hallo Forum, aus aktuellem Anlass stelle ich hier eine in meinen Augen rechtlich durchaus brisante Frage. Im bayerischen Feuerwehrgesetz findet sich folgender Absatz: "In die Freiwillige Feuerwehr dürfen nur körperlich und geistig taugliche Bewerber mit der für den Feuerwehrdienst erforderlichen Zuverlässigkeit aufgenommen werden." Wir haben ein Mitglied mit bekanntem Herzklappenfehler und dementsprechenden bekannten Symptomen bei körperlicher Anstrengung. Das Mitglied hat vom seinem HAUSARZT eine Bescheinigung vorgelegt, dass es voll Feuerwehrdienst leisten kann. Wie ist mit solchen Personenkreisen zu verfahren. Wo beginnt und wo endet die körperliche und geistige Eigung? Ist ein Kamerad der aufgrund multipler Bandscheibenprolapse nur noch max. 15KG heben darf noch feuerwehrtauglich? Wie ist die körperliche und geistige Eigung für den FW Dinest definiert? Wie verfahrt ihr mit solchen Personen? Ich persönlich würde auf das Attest des Hausarztes nichts geben, sondern einen Arbeitsmediziner zu Rate ziehen um möglichen rechtlichen Konsequenzen aus dem Weg zu gehen. Welche Untersuchung könnte dieser vornehmen, um als Verantwortlicher Abgesichert zu sein? G26.3 scheint mit zu drastisch. Gxxx? Wie verfahrt ihr mit solchen Mitgliedern? Von vornherein spezielle Sonderaufgaben? "Innendienst"? Desweiteren würde mich in´teressieren wie es sich rechtlich verhält, wenn erwachsene FA noch ohne Grundausbildung (noch kein TM1) zu Einsätzen herangezogen/mitfahren dürfen? Das Bay FwG nennt als Feuerwehranwärter nur die Jugendlichen bis zum 18 Lebensjahr. In meinen Augen sind Erwachsene ohne Grundausbildung aber auch noch Feuerwehranwärter. Wie wird das bei euch gehandhabt? Wie läuft bei euch die Beförderung ab. FM-OFM-HFM? In Bayern ist dies meiner Meinung nach der "Willkür" des Kommandanten unterworfen, ohne dass es zu erfüllende Vorschriften gibt. Wie verhält es sich, wenn ein erwachsene FA ohne TM1 sich beim Einsatz verletzt? Inwieweit können oder werden Einsatzleiter bzw. Einheitsführer für den Einsatz "unausgebildeter FA" zur Rechenschaft gezogen? So, das sind einige Fragen, aber evtl. findet sich ein juristisch versierter Mitleser unter euch, der die Sachverhalte fundiert erläutern kann. Danke euch, schönen Sonntag... Andreas | ||||
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