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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Nachweis Führerscheingültigkeit? | 32 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Reppenstedt / Niedersachsen | 535658 | ||
Datum | 15.01.2009 09:57 MSG-Nr: [ 535658 ] | 11514 x gelesen | ||
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Moin Moin, wird bei euch in den Wehren Buch darüber geführt wer einen gültigen Führerschein besitzt? Wenn ja... ...wer kümmert sich darum? ...wie oft findet dazu eine Abfrage statt? ...was beinhaltet die Dokumentation? ...muss eine Wehr einen solchen Nachweis überhaupt erbringen bzw. führen? Für einen Grpfhr im Einsatz wäre es ja ungünstig, erst einmal sich den Führerschein des Maschinisten vorzeigen zu lassen, bevor er ausrückt! Gerade die 5 jahres Befristung der CE Fahrerlaubnis ist ja ein Punkt den man beachten sollte, obwohl die Besitzer einer solchen Fahrerlaubnis eigentlich alt genug sein sollten um solche Dinge von sich aus zu melden. MkG Daniel Ich äußere hier meine eigene Meinung und nicht die Meinung der FF Reppenstedt | ||||
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