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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Herzinfarkt im Dienst | 42 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 741741 | ||
Datum | 13.10.2012 00:01 MSG-Nr: [ 741741 ] | 20390 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen K. Aber gerade der Einsatz ist doch die Gefahr, dass es dann zum medizinischen Notfall kommen kann. Melder geht - Puls rast hoch - Adrenalin pur... Das ist für mich überwiegend allgemeines Lebensrisiko. Man kann sich auch woanders so aufregen, dass man einen Infarkt bekommt. Und dagegen sichert man sich auch heute schon ab, wenn man das Bedürfnis hat, für den Fall vorzusorgen, dass ein solches Ereignis eintritt. Egal ob Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung. Und wer die heute nicht hat, der hat offensichtlich vor diesem Zustand auch keine Angst. Und nur weil es nun im Rahmen der Feuerwehr passiert, soll die Absicherung plötzlich eine höhere sein, als man für die restlichen 23 h des Tages bereit ist selbst aufzubringen. Geschrieben von Jürgen K. Es kommt, Gott sei Dank, ja nicht jeden Tag vor, dass eine Vorerkrankung erst bei der Dienstausübung zu Tage tritt und hier sollten die Versicherer dann ihre Zahlungen leisten. Ich bin auch dafür, dass Versicherungen häufiger bezahlen müssen, und sich weniger aus der Verantwortung stehlen können. Aber gerade die Unfallversicherung ist von ihrer Definition her doch recht eindeutig. Es steht dem Dienstherren natürlich frei, darüber hinaus gehende Absicherungen gegen zusätzliche Bezahlung die durch den Dienstherrn geleistet wird zu ermöglichen, um den FM eine entsprechende Sicherheit zu geben. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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