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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Haftung des Einsatzfahrers, war: Wer muss diesen Feuerwehr Einsatz | 17 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 496297 | ||
Datum | 18.07.2008 00:06 MSG-Nr: [ 496297 ] | 6419 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Geschrieben von Gerhard Pfeiffer
Hallo, ich hatte vor einigen Jahren mal einen Unfall mit unserem LF 16 bei einem Einsatz. Dabei beschädigte ich an der E-Stelle einen RTW (Stoßstange weg, warum müssen die sich auch immer so blöd mitten auf die Straße stellen?) Da gab´s dann zwar einen furchtbaren Papierkrieg und unser BGM schickte mich zu einer Fahrtauglichkeitsuntersuchung. Aber die Haftpflichtversicherung der Gemeinde bezahlte den Schaden anstandslos. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | ||||
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