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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Brandmeister vom Dienst | 30 Beiträge | ||
Autor | Cars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen | 723651 | ||
Datum | 04.05.2012 16:28 MSG-Nr: [ 723651 ] | 8919 x gelesen | ||
Moin, Wer sich an die FwDv 100 haelt, macht in meinen Augen alles richtig. Wenn der OrtsBM/Kommandant wegen Kraeftemangel im AT oder als MA taetig ist, muss auch jemand anders den Einsatz leiten duerfen. Bei uns wird es grundsaetzlich so gehandhabt, dass bei B1/H1 der GF des ersten Fahrzeuges die EL inne hat. Der OrtsBM kann in dem Fall alle Funktionen ausfuellen und ordnet sich dann auch unter. Bei uns funktioniert das sehr gut, denn so bekommen besonders die jungen GF auch mal den Hut auf und sammeln so Erfahrung im Fuehren. Ausserdem ist der OrtsBM gut beraten, wenn er sich so auf Dauer erfahrene und vor allem motivierte Fuehrungskraefte heranbildet. Schliesslich kann es auch Einsaetze geben wenn der "Chef" mal nicht da ist. Wenn hier Grosseinsaetze laufen, haben die OrtsBM meist ZF bzw Abschnittleiteraufgaben auszufuehren. Kompetenzgerangel an der Einsatzstelle darf es nicht geben, darum halten wir uns an die eingefuehrten Feuerwehrdienstvorschriften und die Feuerwehrverordnung Niedersachsen. Gruss, Carsten Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-) | ||||
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