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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Herzinfarkt im Dienst | 42 Beiträge | ||
Autor | Jan 8H., Rendsburg / Schleswig-Holstein | 741745 | ||
Datum | 13.10.2012 09:12 MSG-Nr: [ 741745 ] | 20291 x gelesen | ||
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Guten Morgen, ich hatte zwar "nur" eine Rückengeschichte im Ausbildungsdienst, als ich beim Absteigen einer Treppe die letzte Stufe nicht ganz so richtig getroffen hatte. Aber der Orthopäde war ausgerechnet Gutachter der BG, und seitdem kann ich den Satz gebetsmühlenartig runterspulen: "Ein Arbeitsunfall ist ein plötzlich und unerwartet von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis". Aus seiner Sicht ist damit AUTOMATISCH !! Herzinfarkt, Schlaganfall außen vor, alleine deswegen, weils nicht "von außen" kommt. Folgerichtig bekam ich auch Post von der FUK, die in der Überschrift schon schrieb "Ereignis im Feuerwehrdienst" und nicht "Unfall im Feuerwehrdienst". Es sind nun mal die Regeln der Versicherer, und das hat nichts mit Jammern oder Rechtsanwalt oder Zeitungsartikel zu tun. Wenn die Presse uns Ehrenamtliche dahingehend unterstützen möchte, dass wir besser abgesichert sein sollen, dann ist das doch gut - aber ob das bei den Versicherern oder der Gesetzgebung ankommt? Beste Grüße, und kommt immer heil und gesund wieder nach Hause! Jan | ||||
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