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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Infektionsrettungswagen | 48 Beiträge | ||
Autor | Lutz8 W.8, Düren / NRW | 512545 | ||
Datum | 04.10.2008 12:32 MSG-Nr: [ 512545 ] | 10187 x gelesen | ||
Geschrieben von Klaus Bethge Wir hatten die ganz normalen Dienstausweise und ab OBM stand der Passus drin, dass wir Vollzugsbeamte mit polizeilichen Befugnissen waren.. Heute dürfte das aber nicht mehr so sein. So weit mir bekannt ist, sind hierfür nur noch ausgewählte Kollegen, in der Regel (Höherer Dienst), die auch Einsatzleitdienst fahren, mit dieser Aufgabe betraut. Diese werden im Fall der Fälle dazualarmiert und fahren gesondert die Einsatzstelle an. Hab ich sogar in Hannover schon erlebt, und der betreffende Kollege, der dafür alarmiert wurde, hat es auch so erklärt. Ich halte es auch für sehr wage, eine Zwangseinweisung durch die RTW Besatzung anweisen zu lassen (auch wenn sich ein Obermeister auf dem Fahrzeug befindet). Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | ||||
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