Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Saugstelle | 10 Beiträge |
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 758287 |
Datum | 01.04.2013 00:50 MSG-Nr: [ 758287 ] | 4577 x gelesen |
Tragkraftspritze
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Geschrieben von Uwe E.Die Saugstelle muß so gebaut werden dass 2 Feuerwehrpumpen Platz haben incl. Saugeinrichtung sowie Leitungen zur Fortleitung.
Was für Pumpen? TS oder Fahrzeug?
Geschrieben von Uwe E.Die Örtliche Feuerwehr besitzt keine 2 Pumpen dieser Art.
Das braucht sie auch nicht, Nachbarschaftshilfe!
Geschrieben von Uwe E.Die Gemeinde die nur 92m³ die Stunde bereit hält
Das sind immerhin 1500 l/min, für einen normalen Brandeinsat ausreichend. Wenn die ganze Halle brennt nicht, aber dafür ist ja die Löschwasserentnahmestelle gedacht.
Geschrieben von Uwe E.Zusätzlich müssten noch 2 Pumpen incl. einem Transportgerät angeschafft werden.
Warum? Wenn es richtig brennt, kommen die Nachbarn und bringen ihre mit. Sonst braucht ihr nicht nur die Pumpen sondern auch das Gerät, um das Wasser auszubringen. Und natürlich die Mannschaft und PA und...
Geschrieben von Uwe E.In einem Industriegebiet soll bei einer Firma ein größerer Gebäudekomplex errichtet werden. Der Brandschutzguruder bei dieser Firma das Brandschutzkonzept ausgearbeitet hat schreibt eine zusätzliche Wasserentnahme aus dem Örtlichen Fluß zusätzlich zum Hydrantennetz vor. Wer müsste für diese Einrichtung aufkommen? Die Gemeinde die nur 92m³ die Stunde bereit hällt oder der Besitzer der die Industrieanlage baut.
Das kann die Gemeinde doch mit dem Bauherren regeln. Schließlich will der ja so groß bauen. Sie kann ihm ja auch zur Auflage machen, auf dem Betriebsgrundstück eine ausreichende Löschwassermenge zu bevorraten. Wie er das macht, ist dann sein Problem. Der Vorteil der löschwasserentnahmestelle am Fluss ist aber, die kann für mehrere Objekte genutzt werden, d.h. dort können dann noch weitere Betriebe angesiedelt werden. Wenn sich die Gemiende jedoch darauf einlässt nach dem Motto "besser der baut hier wie im Nachbarort" ist sie selber schuld.
Heinrich
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| 31.03.2013 20:05 |
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., Neuenstadt | |