Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Entwurf zur Novellierung des LBKG RLP 2020 | 44 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 862896 |
Datum | 08.10.2020 08:23 MSG-Nr: [ 862896 ] | 1857 x gelesen |
Infos: | 30.12.20 MdI-RLP: Brand- und Katastrophenschutz-Gesetz tritt in Kraft
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Guten Morgen
Geschrieben von Sebastian K.
.Die "neue" Altersgrenze wird den Wehren 0 zusätzliche Kräfte bringen, und es wird nicht gerade bei den Kommunen spannend,
Das meinen auch einige Feuerwehren in RLP:
-> SWR " Feuerwehren sehen neue Altersgrenze kritisch "
Viele Feuerwehren in der Westpfalz sehen eine neue Altersgrenze für ehrenamtliche Feuerwehrleute kritisch. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird heute im Mainzer Landtag diskutiert. Geht es nach der SPD-Fraktion, sollen Ehrenamtliche bei der Feuerwehr künftig bis zum 67. Lebensjahr dienen können vier Jahre länger als bisher. Der Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Zweibrücken-Land kennt zwar einige Kollegen, die dafür fit genug wären. Dennoch sei es aufgrund der oft körperlich anstrengenden Einsätze schwierig, bis ins Rentenalter einsatztauglich zu bleiben. Das sieht auch der stellvertretende Kuseler Kreisfeuerwehrinspekteur so. Er lehnt den Gesetzesentwurf ab. Es wäre viel dringender, etwas für den Nachwuchs zu tun. Auch ein Sprecher der Kaiserslauterer Berufsfeuerwehr spricht sich dafür aus, Anreize zu schaffen, um mehr Menschen für das Ehrenamt Feuerwehr zu motivieren.
Mal sehn wohin die Reise geht ?
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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