Rubrik | Fahrzeugtechnik |
zurück
|
Thema | Betriebsstoffversorgung - war: Taktisches Gesamtkonzept, ... | 46 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 883524 |
Datum | 31.05.2023 12:07 MSG-Nr: [ 883524 ] | 925 x gelesen |
Infos: | 22.10.22 Landkreis Heilbronn nimmt Nottankstellen in Betrieb
|
Geschrieben von Neumann T.Aber auch hier wäre ja eine räumliche Aufteilung machbar ( 10 Kanister im Anbau, 10 in der Fahrzeughalle o.ä.)
So einfach ist es leider nicht, die Garagenverordnungen der Länder und andere Regelwerke wie TRGS 510 sehen das etwas anders.
Bis 100 qm² Nutzfläche: 20 Liter Benzin und 200 Liter Diesel.
Über 100 qm² Nutzfläche: nada, nichts, niente, null ...
Ausgenommen die Kanister auf Fahrzeugen nach StAN - und dazu braucht's auch zwingend eine Gefährdungsbeurteilung.
(Nein, wir diskutieren jetzt nicht, ob man die Ladefläche mit Kanistern vollknallen kann um die Garagenverordnung zu umgehen, regelt das bitte über eine Gefährdungsbeurteilung.)
Für den Rest empfiehlt sich in jedem Fall ein Außenlager (Gefahrstoffcontainer oder Gefahrstoff-Gitterbox), die baulichen Anforderungen an Lagerräume in Gebäuden sind nicht ohne.
Grüße
Udo
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 16.05.2022 20:14 |
 |
Dirk7 S.7, Lindau Taktisches Gesamtkonzept, war TLF-W war:TLF 2/3000 (dt.) vs. CCFM (fr.) | |