Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Versicherungsschutz im freiwilligen Feuerwehrdienst | 37 Beiträge |
Autor | Tors8ten8 G.8, Gifhorn / Niedersachsen | 475442 |
Datum | 06.04.2008 10:28 MSG-Nr: [ 475442 ] | 26267 x gelesen |
Infos: | 04.05.08 Gesetzeslücke: Ehrenamtliche Helfer als Notfall 06.04.08 Einsatzdatenbank
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Themengruppe: | Unfälle bei Fahrten mit Einsatzfahrzeugen bzw. auf der Fahrt zum zum Einsatz |
Hallo,
ich sehe das so wie Michael,
schreib doch bitte, welche Versicherung da Probleme bereitet.
Allgemein sollte es keine Rolle spielen, ob ich von einem Feuerwehrfahrzeug oder einem Privatfahrzeug erfasst worden bin. Der Versicherungsschutz der Feuerwehr-Unfallkasse beginnt im Einsatzfall mit Auslösen des Meldeempfängers. Das wird in Bayern sicherlich genauso sein.
Hätte sich die Kameradin im Straßenverkehr grundlegend falsch verhalten, wäre das sicherlich problematisch.
Wie bereits beschrieben, zahlt keine Versicherung gern. Mir sind auch diverse Fälle bekannt, wo es Rückfragen gab, aber allgemein wurde bezahlt. Diverse Heilbehandlungen, Rentenzahlungen, usw. werden "normalerweise" von den Unfallkassen übernommen.
Viele Grüße und alles Gute für die Kameraden (Verunfallte und GW-Fahrer)!
Diese Angabe spiegelt meine persönliche Meinung wider, nicht zwingend die der eigenen Stadt- oder Ortsfeuerwehr.
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