News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urteil zum Thema: Versicherungsschutz in der Feuerwehr bei Vorschäden | 40 Beiträge | ||
Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 710900 | ||
Datum | 17.01.2012 20:48 MSG-Nr: [ 710900 ] | 9815 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo und Respekt für Deine Erklärungen zum Thema "Ich wünsche mir, gegen alles versichert zu sein!". Da gibt's nichts zu kritisieren. Geschrieben von Christi@n P. So hast du aber die Wahl, ob du dich privat unfallversichern möchtest oder nicht. Nö. Auch die Private zahlt da (den finanziell interessanten Teil) nicht. Ein Unfall der kein Unfall für die gesetzlichen Unfallversicherer ist, ist auch kein Unfall für die Privaten. Dabei geht es nicht um die paar hundert Peanuts-Euro für Krankenhaus Tagegeld o.ä. sondern die großen Zahlungen wegen langer Krankheitsdauer auf Grund Bewegungsdefizit, Schmerzen, Arthrose usw. Rente? Berufsunfähigkeit? Ich tippe mal, dass es hier wie sonst auch gelaufen ist: Adäquates Trauma, Knie dick und geschwollen, Spiegelung sehr zeitnahe mit den Befunden: Meniskusläsion, Knorpelschaden Grad X (Chondromalazie). Eventuell ICD 10 kodiert: M17.1 oder so. D.h. Kniearthrose. Meniskusprobe entnommen und zum Pathologen geschickt. Dieser befundet die Probe als "degenerativ - keine frische Ruptur". Damit ist die Sache gegessen und das Knie ist altes Eisen. Die Versicherungen fein raus und die Krankenkasse zahlt die weitere Behandlung. Was die anbieten, wissen wir alle. Eventuell hat man einen Feuerwehrarzt in der Wehr, der unfallchirurgisch erfahren ist und sich der Sache annehmen kann, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Aber forumskonform ist das nicht... Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
0.351