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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urteil zum Thema: Versicherungsschutz in der Feuerwehr bei Vorschäden | 40 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 711294 | ||
Datum | 19.01.2012 20:37 MSG-Nr: [ 711294 ] | 9589 x gelesen | ||
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Geschrieben von Frank E. Ich tippe mal, dass es hier wie sonst auch gelaufen ist: Adäquates Trauma, Knie dick und geschwollen, Spiegelung sehr zeitnahe mit den Befunden: Meniskusläsion, Knorpelschaden Grad X (Chondromalazie). Eventuell ICD 10 kodiert: M17.1 oder so. D.h. Kniearthrose. Meniskusprobe entnommen und zum Pathologen geschickt. Dieser befundet die Probe als "degenerativ - keine frische Ruptur". Damit ist die Sache gegessen und das Knie ist altes Eisen. Ja, genauso wird es gelaufen sein. Vermutlich sogar ohne das einschicken des Meniskus zum Pathologen. Ob die ICD10-Kodierung war? könnte auch anders gelaufen sein. Die ICD10-Kodierung kennt man, die andere muss man erst nachschlagen und außerdem kodiert man immer so. (Klar, die meisten Kniespiegelungen ergeben ja auch einen primär degenerativen Befund). Aber dann war's das. | ||||
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