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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - hier Aufwandsentschädigung8 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg757614
Datum24.03.2013 23:38      MSG-Nr: [ 757614 ]2236 x gelesen

m.E. ist das AGG in Deinem Fall nicht einschlägig. Es wird niemand diskriminiert. Und was die Gemeinde in ihrer Satzung an Aufwandsentschädiguzngen festlegt ist ihre Sache. Wem es nicht paßt, der muß ja ein Amt an dem diese Entschädigung hängt nicht annehmen ;)

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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 24.03.2013 22:57 Lars7 B.7, Zwinge
 24.03.2013 23:18 Lars7 B.7, Zwinge
 24.03.2013 23:38 Chri7sti7an 7F., Wernau
 25.03.2013 07:49 Lars7 B.7, Zwinge
 25.03.2013 07:19 Matt7hia7s O7., Waldems
 25.03.2013 08:04 Lars7 B.7, Zwinge
 25.03.2013 12:59 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 25.03.2013 14:45 Lars7 B.7, Zwinge

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