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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - hier Aufwandsentschädigung8 Beiträge
AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen757631
Datum25.03.2013 07:49      MSG-Nr: [ 757631 ]2040 x gelesen

Schlecht wenn das Amt quasi noch 1-2 Jahre läuft und während dieser Amtszeit dann diese Satzung geändert wird ;)

Nein, ich hatte den § 1 im AGG nicht sorgfältig genug gelesen....auf welche Personengruppe sich dieses bezieht.....

komme aber trotzdem zu dem Schluss....das die angesprochene verabschiedete Satzung m.E. dann aber gegen

Gleichbehandlung verstößt.

Allg.Rechtsgrundsatz, dass Personen, die sich in gleicher Rechtslage befinden, gleich zu behandeln sind.
Im Verwaltungsrecht stellt er ein Korrektiv gegen den Missbrauch des Ermessens dar.
Der Gleichheitsgrundsatz (Gleichheit) verpflichtet insoweit zur Gleichbehandlung


Gruß Lars

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 24.03.2013 22:57 Lars7 B.7, Zwinge
 24.03.2013 23:18 Lars7 B.7, Zwinge
 24.03.2013 23:38 Chri7sti7an 7F., Wernau
 25.03.2013 07:49 Lars7 B.7, Zwinge
 25.03.2013 07:19 Matt7hia7s O7., Waldems
 25.03.2013 08:04 Lars7 B.7, Zwinge
 25.03.2013 12:59 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 25.03.2013 14:45 Lars7 B.7, Zwinge

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