News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Behinderter abgelehnt - Geht Inklusion bei Feuerwehren nicht? | 123 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 784161 | ||
Datum | 01.03.2014 12:17 MSG-Nr: [ 784161 ] | 19457 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo! Eine wirklich interessante Diskussion. Aber wo liegt denn das Problem jetzt genau? Das es eine klare schwarz/weiß Trennung nicht gibt? Also für mich gesprochen, es gibt sie. Hier in unserer VG gilt: Der Anwärter wird zum Arzt geschickt und der Arzt entscheidet ob der Betreffende für den Dienst in der Feuerwehr tauglich ist oder nicht. Der Arzt setzt seine Stempel und seine Unterschrift unter folgenden kleinen Satz: Gegen eine Beschäftigung im Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden bestehen aus ärztlicher Sicht keine Bedenken oder Einwände. Damit hat sich für mich die Sache zumindest zum Thema "Einsatzdienst" erledigt. Kann der Arzt das so nicht unterschreiben, ist der Anwärter eben nicht Diensttauglich. Thema aus. Das mag zwar sehr hart klingen, aber die Plätze in der "zweiten" Reihe sind schon alle vergeben. Bei den freiwilligen Feuerwehren sind die Ansprüche an die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit schon bei weitem geringer als bei den Berufsfeuerwehren. Warum diese Ansprüche noch weiter herunterschrauben? Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
0.770