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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Brandschutzbedarfspläne in Bayern | 45 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 752721 | ||
Datum | 02.02.2013 09:57 MSG-Nr: [ 752721 ] | 14808 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M. Aber man muss diese Daten erheben um dann daraus die Infos zusammenstellen zu können die man für Brandschutzbedarfsplan benötigt. Auch für eine erhebung brauche ich die nicht detailiert. ich kann genausgut den FA abfragen, wie lange er zum gerätehaus braucht. da brauche ich die Arbeitsstelle z.B. überhaupt nicht... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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