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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein in Bayern beschlossene Sache | 103 Beiträge | ||
Autor | Joha8nne8s H8., Haard / Bayern | 585681 | ||
Datum | 07.10.2009 10:07 MSG-Nr: [ 585681 ] | 47261 x gelesen | ||
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Geschrieben von Florian Besch Ich hab keinen Maschinistenlehrgang. Alles was das Fahren angeht hab ich auf der Fahrschule gelernt. Seltsam. Ich habe ja auch nicht vom Fahren direkt geredet. Hauptsächlich die Rechtsgrundlagen speziell für die Feuerwehr (Blaulichtfahrt, Einsatzgrundsätze usw.) wurden beim Maschinistenlehrgang vermittelt und DAS lernt man nicht in der Fahrschule! Und jeder andere, der nicht wenigstens anderweitig über diese Rechtsgrundlagen unterrichtet wurde hat auf einem Feuerwehrfahrzeug hinter dem Steuer nichts zu suchen, schon garnicht im Einsatz. Geschrieben von Florian Besch Das bisschen Eigenverantwortung das schon bei der Standortausbildung nach DV 2 gelegentlich an seine Grenzen stösst? Wenn ich als Wehrleiter dann jeden wild dahergelaufenen das oder die Fahrzeuge fahren lasse, dann habe ich das auch zu verantworten! Nein, ich bin nicht die Signatur, ich mach hier nur sauber! | ||||
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