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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Als BF´ler Ortsbrandmeister | 87 Beiträge | ||
Autor | Andi8 E.8, Emden / Niedersachsen | 599737 | ||
Datum | 29.12.2009 11:20 MSG-Nr: [ 599737 ] | 28561 x gelesen | ||
Hallo Andree, Hallo Kameraden. 1. Das ein Angehöriger einer BF oder WF nicht als Orts-, Gemeinde- und Kreisbrandmeister eingesetzt werden darf, hat mit der Waldbrandkatastrophe in der Lüneburger Heide zu tun. Damals gab es durch diese Sache ( als Hauptamtlicher OrtsBM ) einen absoluten Führungskräftemangel. 2. Wirst Du als einer dieser 3 Führungskräfte ins Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Ein doppeltes Beamtenverhältnis geht "eigentlich" nicht. Bei den Stv. - Positionen schaut man gerne mal drüber weg. 3. Unvereinbarkeit. Das wurde hier ja schon besprochen. Es gibt Probleme wenn in meinem Stadtteilbereich ein Schadenfeuer ist. Ich als BF-Löschknecht dahin fahre und dann noch meine FF hinzukommt. Und das ist auch wirklich so, spreche aus eigener Erfahrung. MKG | ||||
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