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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Infektionsrettungswagen | 48 Beiträge | ||
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 512559 | ||
Datum | 04.10.2008 13:15 MSG-Nr: [ 512559 ] | 10572 x gelesen | ||
Geschrieben von Klaus Pilger Ich dachte immer, die Zwangseinweisung geht nur über Pol und NA, wenn... Ein Arzt attestiert, dass der Patient die Voraussetzungen für eine Einweisung erfüllt, das Ordnungsamt stellt die Ordnungsverfügung aus, der RD transportiert. Nur wenn der Patient sich weigert, wird die Polizei dazu geholt, allerdings nur im Rahmen der Amtshilfe, weil der RD keine Möglichkeit hat den Patienten körperlich zu überzeugen. (m.E.zum Glück). Wenn das Ordnungsamt keinen Notdienst ausserhalb der Bürozeiten vorhält, wird die Ordnungsverfügung aushilfsweise durch einen Beamten der Feuerwehr durchgeführt. Früher war das hier dem gD vorbehalten, seit einigen Jahren macht das der RA des transportierenden RTW, sozusagen in Doppelfunktion. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | ||||
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