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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflichtfeuerwehren: Absichtlich durch die Truppmannprüfung fallen | 37 Beiträge | ||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 852824 | ||
Datum | 30.10.2019 20:41 MSG-Nr: [ 852824 ] | 1993 x gelesen | ||
Geschrieben von Volker L. Kann ein absichtliches Durchfallen nicht nachgewiesen werden, dann muss man den mühsamen Weg der Disziplinierung beschreiten. Solange den Truppmann-Kurs wiederholen, bis er bestanden wird. Das macht leider auch viel Aufwand und Ärger für uns brave Ausbilder bei der MTA-Ausbildung. Hallo Volker, ich weiß ja nicht, wie das bei euch in Bayern gehandhabt wird, aber normalerweise kann man jaden Lehrgang nur ein mal wiederholen, dann ist man raus. Bei uns ist es außerdem so, wer den TM 1 auch in der Wiederholung nicht besteht, kann auch nicht in die Feuerwehr aufgenommen werden. Wie das jetzt in einer Pflichtfeuerwehr gehandhabt wird, weiß ich nicht. Da haben wir bisher keine Satzung für und das Brandschutzgesetz macht da auch keine Unterschiede zur FF. Gruß Heinrich | ||||
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