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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | schon heftig: Feuerwehr spritzt auf Gaffer :-() | 172 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 835079 | ||
Datum | 13.11.2017 12:09 MSG-Nr: [ 835079 ] | 21731 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich W. Warum konzentriert sich die Feuerwehr eigentlich nicht auf die Dinge, für die sie da sind?D.h. auch keine Sichtschutzwände mehr aufstellen, keine Decken hochhalten. Wenn man so eine klare Grenze ziehen will, dann wo? Für die Wahrung des GG sollte die FW auch da sein, und spätestens über die Amtshilferegelungen ist die Feuerwehr praktisch doch wieder für sehr viele Dinge da. Ich bleibe dabei, man kann diese Geschichte nicht so einfach mit dem angeblich stark eingeschränkten Aufgabenfeld beurteilen. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn zunächst mal nur der originäre Aufgabenbereich beackert werden müsste, und für alles andere genügend (und ausgestattete) originäre Aufgabenträger zur Verfügung stehen würden. Aber das halte ich schon für etwas sehr utopisch, dass das selbst bei einer solchen großen Einsatzlage wie dort auf der Autobahn mal der Fall ist. Ein gezieltes Blenden des vorbeifahrenden Verkehrs würde ich im Übrigen aber auch nicht gut finden. Denn damit blendet man alle, nicht nur extrem auffällige Gaffer. Allerdings ist auch dieser (mögliche) Eingriff in den Straßenverkehr wieder praktisch gar nicht so eindeutig: Stellt man die Strahler so, dass sie keinerlei Nutzen für die Einsatzstelle haben, nur die Blendung der vorbeifahrenden, dürfte es noch recht einfach sein. Aber müssen wir dann bei Einsätzen, wo wir Flutlicht für die Einsatzstelle nutzen, nicht auch auf diesen Nebeneffekt achten, um sich da keine Angriffsfläche zu leisten? Wieviele blinkende/blitzende Elemente darf eine Einsatzstellenabsicherung enthalten, so dass die Einsatzstelle abgesichert, ein vorbeifahrender Verkehrsteilnehmer aber dadurch nicht übermäßig verunsichert oder geblendet wird? Es hat sich mancherorts inzwischen auch durchgesetzt, auch tagsüber Lichtmasten in die Einsatzstellenabsicherung einzubinden, teils wg. angebrachter RKL, teils auch eingeschaltet. Die strahlen dann ausnahmslos Richtung vorbeifahrender Verkehrsteilnehmer, nutzen dem Einsatz an sich nichts. Zulässig, oder Verkehrsgefährdung? Edit: Thread dazu "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
Geändert von Sebastian K. [13.11.17 12:17] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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