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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Versicherungsschutz im freiwilligen Feuerwehrdienst | 37 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 475402 | ||
Datum | 05.04.2008 20:46 MSG-Nr: [ 475402 ] | 26527 x gelesen | ||
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Hallo, zunächst einmal: Groß- und Kleinschreibung würde das Lesen erheblich erleichtern ... Geschrieben von Florian Maier jedenfalls will die versicherung nun nicht für schadensersatz und späteren folgen zahlen, ... da wäre erst mal zu klären von welcher Versicherung Du redest. Weil da könnten mehrere zum Tragen kommen: 1. die gesetzliche Unfallversicherung der Kameradin als Fw-Angehörige 2. eine kommunale Unfall-Zusatzversicherung für die Fw-Angehörigen (sofern vorhanden) 3. die Haftpflichtversicherung für das Kfz (GW) Eine Verweigerung einer Zahlung wie von Dir beschrieben kann ich mir eigentlich nur bei 3. vorstellen, weil eben ein Beschäftigter des Versicherungsnehmers und eben kein Dritter geschädigt wurde (da bin ich aber kein Fachmann). Was aber auf keinen Fall insbesondere die Leistungen nach 1. ausschließt - da gibt es aber m.W. (bayrische Regelungen sind mir nicht bekannt) keinen "Schadensersatz" sondern die zahlt eben die Heilbehandlung - und was wir nicht hoffen wollen - ggf. eine Rente bei bleibender Schädigung. Im Übrigen wollen Versicherungen nur selten freiwillig zahlen ... Gruss Gerhard | ||||
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